ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR PROGRAMME DER RITS-CONSULTING GMBH

Vertragspartner der Rits Consulting GmbH (B2B)
Wien, am 08.03.2024

Rits Consulting GmbH veranstaltet Projekt Management Entwicklungsprogramme, Consulting Aufgaben, Events, Tagungen und Veranstaltungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Aufträge in der jeweils aktuellen Fassung, soferne nicht anders im Offert vereinbart.

1.2 Änderungen der AGB behalten wir uns vor.

1.3 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitpunkt laut Offert.

1.4 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von rits consulting GmbH schriftlich bestätigt wurden.

1.5 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung/Training anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden. Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer oder vom Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Soferne nicht anders vereinbart, ist die Kursgebühr binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 12% p.a. und etwaige Mahnspesen sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zur Verrechnung.

3. Datenschutz

3.1 rits consulting GmbH leistet Gewähr, dass sie bei der Verwendung Ihrer Daten das Datenschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet. Ihre bekanntgegebenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. rits consulting hat mit Vertragspartner vereinbart, dass keinerlei Zusendung von Informationen stattfindet, ausser dies ist ausdrücklich vom Teilnehmer gewünscht.

4. Stornobedingungen

Aufgrund der involvierten Subauftragnehmer (Hotelerie, Gastronomie, Trainer und ÖAMTC Fahrtechnik GmbH) gilt folgende Regelung:

4.1 Einzelstorno (Storno einzelner Teilnehmer bis max. 5% der angebotenen Teilnehmerzahlen)

Bis 24 Stunden von Anreise möglich, 15% der stornierten Leistung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

4.2 Teil- und Gesamtstorno

20-12 Wochen vor Anreisetag: 20% der Pauschale
12-8 Wochen vor Anreisetag: 30% der Pauschale
8-4 Wochen vor Anreisetag: 50% der Pauschale
4 Wo. bis 3 Tage vor Anreise: 80% der Pauschale
3 Tage vor Anreise, No Shows: 100% der Pauschale
Vorzeitige Abreise: 80% der Pauschale

Stornos, Teilstornos und Einzelstornos durch den Auftraggeber müssen schriftlich per Post oder Mail mit Mailbestätigung erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen bei rits consulting GmbH

5. Nutzung des Logos/ Kennzeichen

Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen von Vertragspartner ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

6. Absagen/ Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

6.1 Wird eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, haben sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer das Recht – abweichend von den Stornobedingungen in Pkt.6 – , die Veranstaltung abzusagen bzw. gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in angemessener Höhe (maximal der vertragliche Gesamtpreis) verlangen.

6.2 Sofern aber vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden – und zwar aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen – ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, hat rits consulting Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

7. Gewährleistung und Leistungsstörungen

7.1 rits consulting GmbH leistet Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. rits consulting GmbH hat das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

7.2 Sollten Leistungsstörungen auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen, und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten der rits consulting GmbH mitzuteilen.

7.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen durch rits consulting GmbH kann der Auftraggeber entsprechende Minderung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie es nicht unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich mitzuteilen.

7.4 rits consulting GmbH haftet für Schäden, die Ihnen durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen entstehen. Hierbei ist der Schadenersatz mit der Höhe des vertraglichen Gesamtpreises begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, Verdienstausfall und Schäden Dritter.

8. Haftungsbeschränkung für Sachschäden

8.1 Die Haftung für von der rits consulting GmbH oder unseren Gehilfen verschuldete Schäden beschränkt sich – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf € 26.000,– bei Sachschäden und € 10.000,– für reine Vermögensschäden je Schadensfall.

8.2 Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, Verdienstausfall und Schäden Dritter.

9. Schlussbestimmungen:

9.1 Gerichtsstand ist 1010 WIEN. Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.

9.2 Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Mit freundlichen Grüßen,
rits consulting GmbH
Ing. Bert Rits